Entwicklungspolitische Begriffe
@ | A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z | Alle
B |
|---|
BehinderungZUR VERWENDUNG DER BEGRIFFE »BEEINTRÄCHTIGUNG« UND »BEHINDERUNG« Auf der Grundlage des heutigen menschenrechtlichen und sozialen Verständnisses von Behinderung ist ein Mensch mit einer wie auch immer gearteten individuellen Beeinträchtigung – sei es körperlicher, sensorischer, kognitiver oder psychosozialer Art – nicht per se behindert. Menschen mit Beeinträchtigung werden erst durch die in einer Gesellschaft vorhandenen Barrieren behindert, die eine volle soziale Teilhabe an allen Bereichen des Lebens erschweren oder gar verhindern. Da heutige Gesellschaften noch weit von einem idealen inklusiven Zustand entfernt sind, ist in dieser Handreichung sowohl von Menschen mit Beeinträchtigung als auch von Menschen mit Behinderung die Rede. Dadurch soll der nicht inklusiven Realität Rechnung getragen werden, mit der viele Menschen mit Beeinträchtigung und Behinderung weltweit zu kämpfen haben, bis sie eines Tages ihre vollen Menschenrechte und umfassende soziale Teilhabe genießen können. Quelle: VENRO | ||